Der Europäische Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union, die den subnationalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge der EU unmittelbar Gehör verschafft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass diese ihren Standpunkt zur Politik der EU einbringen können und regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Im April 2009 hat der Ausschuss seine Rolle im Politischen System der Europäischen Union in einer Grundsatzerklärung dargestellt.Der AdR wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus errichtet: Erstens werden etwa drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt, sodass es durchaus sinnvoll ist, wenn Vertreter der lokalen und regionalen Ebene bei der Entwicklung neuer EU-Gesetze ein Mitspracherecht haben. Zweitens sorgte man sich darum, dass sich zwischen der Öffentlichkeit und dem Prozess der europäischen Integration eine zunehmende Kluft auftun könnte; die Einbeziehung der gewählten Vertreter derjenigen Regierungs- und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, war eine Möglichkeit, diese Kluft zu überwinden.Der Sitz des Ausschusses der Regionen ist das Delors-Gebäude in Brüssel.HintergrundDie Regionen der Europäischen Union, insbesondere die deutschen Bundesländer, haben Lobbyarbeit für ein stärkeres Mitspracherecht in EU-Angelegenheiten betrieben. Dies führte zur Schaffung des Europäischen Ausschusses der Regionen durch den Vertrag von Maastricht und eröffnete den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Ministerrat der EU durch Minister ihrer Regionalregierungen vertreten zu werden.
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